6. Zahlungsverzug
Zahlungen dürfen wegen Beanstandungen, Ansprüchen u.s.w des Kunden nicht zurückgehalten oder gekürzt werden. Der Kunde gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist ohne Mahnung in Verzug. bellicon behält sich das Recht vor, ab dem 1. Verzugstage bis zum Datum des Zahlungseinganges einen Verzugszins von 7% geltend zu machen, und in Rechnung zu stellen. Wiederholfälle werden zukünftig nur noch gegen Vorauszahlung oder Nachnahme beliefert.
7. Lieferfristen
bellicon versucht, die von ihr genannten und sorgfältig berechneten Lieferfristen auch unter nicht voraussehbaren Schwierigkeiten einzuhalten. bellicon kann dafür jedoch keine bindenden
Zusicherungen abgeben. Teillieferungen sind zulässig. Schadenersatzansprüche durch den Kunden bedingt durch Lieferverzögerungen sind unzulässig.
8. Höhere Gewalt
In allen Fällen höherer Gewalt ist bellicon von der Einhaltung der Lieferfristen entbunden, ohne dass dem Kunden das Recht zusteht, vom Vertrag zurückzutreten und- / oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
9. Beanstandungen
Beanstandungen sind vom Kunden innert 8 Tagen nach Empfang der Ware detailliert und in schriftlicher Form anzubringen. Bei begründeter Beanstandung leistet bellicon Ersatz durch kostenlose Instandstellung, erforderlichenfalls durch Ersatzlieferung. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Allfällige Transportschäden sind bei Erhalt, schriftlich auf dem Original Lieferschein festzuhalten. Der Original Lieferschein ist uns anschliessend mit schriftlicher Begründung sofort zuzustellen. Ohne diesen Beweis wird jegliche Haftung abgelehnt.
10. Rücksendungen
Jegliche Rücksendungen sind nur in der Originalverpackung zulässig und sind vorgängig mit einem zuständigen Mitarbeiter von bellicon abzusprechen, der über das weitere Vorgehen informiert. In jedem Fall ist die Rechnungsnummer und / oder Lieferscheinnummer anzugeben. Werden an die Adresse von bellicon Produkte ohne gegenseitig getroffene Vereinbarung zugestellt, werden diese Waren auf Kosten des Kunden retourniert.
11. Garantie
bellicon gewährt Garantie innert 24 Monate ab Lieferdatum ab Lager, auf allenfalls entstandene
Mängel, die nachweisbar ihre Ursachen in Materialfehlern haben. Auf Stahlfedern und Gummiseilringe gewährt bellicon eine Garantie von 12 Monaten! Diese Gerätebestandteile sind Verschleissartikel und können bei übermässiger- oder falscher Beanspruchung bereits innerhalb weniger Monate zur Erneuerung fällig werden. Die Garantie erstreckt sich auf eine kostenlose Instandstellung oder Ersatzlieferung. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche werden abgelehnt. Der Garantieanspruch erlischt bei unsachgemässer Handhabung des Artikels.
12. Haftung
bellicon haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch
grobes Verschulden von bellicon oder der von bellicon beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung / Dienstleistung beschränkt. Jede weitergehende Haftung von bellicon, deren Hilfspersonen und der von bellicon beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Folgeschäden (z.b. Verlust von Aufträgen, entgangenem Gewinn sowie anderen indirekten Schäden).
13. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Produkte im Eigentum von bellicon, welche berechtigt ist, ihren Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen von bellicon umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes). Der Kunde ist zudem verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutz des Eigentums von bellicon zu helfen.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere des Wiener UN. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich bei den zuständigen Gerichten des Sitzes von bellicon. bellicon ist berechtigt, den Kunden auch am ordentlichen Gerichtsstand zu belangen.
Bellikon, 1. Juli 2007